FAQ

„Wie war das noch?“

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lang ist die Kündigungsfrist für meinen Wohnungsmietvertrag?

Falls Sie doch einmal eine Wohnung bei der Ammerländer Wohnungsbau kündigen müssen, ist dies mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten jederzeit möglich.

 

Wie ist die Wohnung zu übergeben?

Die Wohnung ist in dem gleichen Zustand zu übergeben, den Sie bei Ihrem Einzug
vorgefunden haben.

 

Muss ich bei einem Umzug innerhalb des Bestandes doppelt Miete zahlen?

Umzüge sind innerhalb unseres Bestandes möglich. Bitte denken Sie daran,
dass das Mietzahlungen von mindestens einer doppelten Monatsmiete bedeuten kann.

 

Darf ich eine Satelliten-Anlage in meiner Wohnung installieren?

Wir haben unseren Wohnungsbestand umgestellt auf Kabelfernsehen, aus diesem Grund bitten wir um Verständnis, dass wir keine Installation von Satelliten-Anlagen wünschen.

 

Zu welchem Termin erhalte ich die Heiz- und Betriebskostenabrechnung des Vorjahres?

Die Heiz- und Betriebskostenabrechnung wird in der Regel jeweils im 3. Quartal verschickt.

 

Wo bekomme ich eine Mietbescheinigung?

Für Mietbescheinigungen wenden Sie sich einfach an unsere Mitarbeiter. Sie erreichen
Frau Miotk unter 0 44 88 / 84 64 20 und Frau Neumann unter 0 44 88 / 84 64 22.

 

Wie erfahre ich von neuen Wohnungsangeboten der Ammerländer Wohnungsbau?

Aktuelle Wohnungsangebote finden Sie im Internet unter Ebay Kleinanzeigen oder folgen Sie dem Link auf unserer Startseite.

 

Gibt es bestimmte Voraussetzungen, um eine Wohnung bei der Ammerländer Wohnungsbau zu mieten?

Alle Interessenten können sich selbstverständlich bei uns melden. Wir schauen dann gemeinsam, welche Wohnung für Sie in Frage kommt.

 

Brauche ich für die Wohnungen der Ammerländer Wohnungsbau einen Wohnberechtigungsschein?

Grundsätzlich brauchen Sie keinen Wohnberechtigungsschein. In Ausnahmefällen kann das jedoch durchaus vorkommen. Sprechen Sie uns einfach an!

 

Beteiligt sich die Ammerländer Wohnungsbau an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle?

Nein. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.