FAQ

"WIE WAR DAS NOCH?"

ANTWORTEN AUF HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Falls Sie doch einmal eine Wohnung bei der Ammerländer Wohnungsbau kündigen müssen, ist dies mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten jederzeit möglich.

Die Wohnung ist in dem gleichen Zustand zu übergeben, den Sie bei Ihrem Einzug
vorgefunden haben.

Umzüge sind innerhalb unseres Bestandes möglich. Bitte denken Sie daran,
dass das Mietzahlungen von mindestens einer doppelten Monatsmiete bedeuten kann.

Wir haben unseren Wohnungsbestand umgestellt auf Kabelfernsehen, aus diesem Grund bitten wir um Verständnis, dass wir keine Installation von Satelliten-Anlagen wünschen.

Die Heiz- und Betriebskostenabrechnung wird in der Regel jeweils im 3. Quartal verschickt.

Für Mietbescheinigungen wenden Sie sich einfach an unsere Mitarbeiter. Sie erreichen
Frau Miotk unter 0 44 88 / 84 64 20 und Frau Neumann unter 0 44 88 / 84 64 22.

Aktuelle Wohnungsangebote finden Sie im Internet unter Kleinanzeigen oder schauen Sie Sich direkt unsere Immobilienangebote an.

Grundsätzlich brauchen Sie keinen Wohnberechtigungsschein. In Ausnahmefällen kann das jedoch durchaus vorkommen. Sprechen Sie uns einfach an!

Nein. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.