Falls Sie doch einmal eine Wohnung bei der Ammerländer Wohnungsbau kündigen müssen, ist dies mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten jederzeit möglich.
Die Wohnung ist in dem gleichen Zustand zu übergeben, den Sie bei Ihrem Einzug
vorgefunden haben.
Umzüge sind innerhalb unseres Bestandes möglich. Bitte denken Sie daran,
dass das Mietzahlungen von mindestens einer doppelten Monatsmiete bedeuten kann.
Wenn Sie eine solche Anlage installieren wollen, wenden Sie sich bitte erst an uns, damit wir Ihnen ggf. die notwendige schriftliche Genehmigung erteilen.
Die Heiz- und Betriebskostenabrechnung wird in der Regel jeweils im 3. Quartal verschickt.
Für Mietbescheinigungen wenden Sie sich einfach an unsere Mitarbeiter. Sie erreichen
Herr Wehling unter 0 44 88 / 84 64 22 und Frau Miotk unter 0 44 88 / 84 64 23.
Aktuelle Wohnungsangebote finden Sie im Internet oder in den Kleinanzeigen der „NWZ“.
Alle Interessenten können sich selbstverständlich bei uns melden. Wir schauen dann gemeinsam, welche Wohnung für Sie in Frage kommt.
Grundsätzlich brauchen Sie keinen Wohnberechtigungsschein. In Ausnahmefällen kann das jedoch durchaus vorkommen. Sprechen Sie uns einfach an!
Nein. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter liegt uns am Herzen.
Wir folgen den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums
und möchten dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.
Wir sind gerne persönlich für Sie da, bitten Sie jedoch, dass Sie vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren.
Während der ausgewiesenen Öffnungszeiten erreichen Sie uns unter den Ihnen bekannten Telefonnummern und E-Mail-Adressen.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis!
Ihr Team der
Ammerländer Wohnungsbau GmbH